Was unterscheidet das österreichische Rasterzeugnis und das deutsche Logbuch?

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Warum man die Bestätigung im Logbuch später nicht mehr nachholen kann

Mit dem dt. Logbuch werden die erforderlichen Weiterbildungsinhalte in Deutschland bestätigt. Vor Anmeldung zur dt. Facharztprüfung werden die Logbücher geprüft und erst, wenn alle Inhalte erlernt und bestätigt wurden, dann kann man sich zur Facharztprüfung anmelden.
In Österreich gibt es für jede Ausbildung ein Rasterzeugnis. Diese ist fertig unterschrieben und nach bestätigter Facharztausbildungsdauer eine Voraussetzung, um dann Facharzt zu sein. Die Ablegung der Facharztprüfung ist klarerweise die zweite Voraussetzung. Im Übringen darf man sich in Österreich - mit Ausnahmen - bereits nach 44 Ausbildungsmonaten zur Facharztprüfung anmelöden und antreten. Wenn alles klappt, ist man mit Ende der Ausbildungsdauer bereits Facharzt und verliert keine Zeit und ist sofort finanziell als Facharzt eingestuft.

 

Warum kann man später eine Eintragung im dt. Logbuch nicht mehr nachholen?
Der Unterschied liegt in den beiden Systemen begründet. In Österreich ist nicht der Chefarzt ausbildungsermächtigt, sondern das Klinikum wird auf Antrag bei der jeweiligen Landesregierung eine Ausbildungsstätte. Die österreichische Ärztekammer genehmigt dann die Anzahl der Ausbildungsstellen, die natürlich vom Spektrum, Größe des Hauses etc. abhängig sind. Jeder Assistenzarzt ist der Ärztekammer auf eine genehmigte Ausbildungsstelle zu melden, damit liegt alles auf.
In Deutschland hängt die Weiterbildung am Chefarzt bzw. am leitenden Oberarzt. Oft wird die Weiterbildungsbefugnis nur im Verbund von 2 Personen erteilt.

 

Was tun bei einem Primararzt- / Chefarztwechsel?
In Österreich hängt die Genehmigung als Ausbildungsstätte am Haus. Auch bei einem Primararztwechsel bestätigt immer noch das Haus die erlernten Fähigkeiten. In Deutschland wird es problematisch, wenn der Chefarzt mit Weiterbildungsbefugnis das Haus verlässt. Da die Weiterbildungsbefugnis an ihm hängt, wird es schwierig jemand anderen zu finden, der das dann bestätigen kann. Eventuell hilft ein Wechsel in das neue dt. eLogbuch, denn unter Umstunden können dort frühere Weiterbildungsbefugte, die nicht mehr am Klinikum sind, diese Bestätigung wirksam vornehmen. Chefärzten wird dort eine Rolle für die Zeit der Weiterbildungsbefugnis zugeordnet. Im Zweifelsfalle hilft die jeweilige dt. Landesärztekammer.

Wir haben bei einem Wechsel nach Österreich oft das Thema, dass dt. Weiterbildungszeiten nicht in den Antrag auf Anerkennung dieser Zeiten für Österreich aufgenommen werden können. Damit bringt der Wechsel nach Österreich oft den Verlust von Zeiten, die man nicht anrechnen lassen kann, was automatisch zu einer Verlängerung der Ausbildungszeit führt und damit das Lebenseinkommen maßgeblich tangiert.

 

Clevere lassen sich regelmäßig, spätestens aber vor Abgang des Weiterbildungsbefugten alle erlernten Inhalte im Logbuch mit Unterschrift bestätigen.