Warum ist das Ius Practicandi in Österreich so bedeutend?
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Nicht einfach eine andere Art der Approbation
In Deutschland kann man mit Ende des Studiums um Ausstellung der Approbation ansuchen. Mit Erhalt derselben darf man selbständig ärztlich tätig sein und damit alleine Dienste übernehmen und auch als Honorararzt arbeiten, auch wenn man sich noch in der Facharztweiterbildung befindet.
Im Übrigen erhalten auch Ärzte mit österreichischem Studium in Deutschland problemlos die dt. Approbation und dürfen dort sofort selbständig ärztlich tätig sein.
In Österreich geht das nicht so einfach
Mit Ende des Studiums kann man nicht um das Ius practicandi ansuchen, sondern man darf so lange 'nur' unter Aufsicht arbeiten, bis man eine postpromotionelle Ausbildung abgeschlossen hat. Dies kann ein Abschluss für Allgemeinmedizin oder ein Facharztabschluss in einem beliebigen Sonderfach (Fachgebiet) sein. Das gilt natürlich auch für Ärzte mit dt. Studium, die noch keine Facharztanerkennung besitzen.
Ius practicandi ist nicht gleich Ius practicandi
In Österreich erhalten derzeit Allgemeinmediziner ein Ius practicandi ohne Fächereinschränkung, während die Fachärzte eines Sonderfaches, wie z.B. der Neurologie, das Ius practicandi eingeschränkt für ihr Fach, in diesem Beispiel der Neurologie, erhalten. Diese Besonderheit erlaubt dem Allgemeinmediziner in allen Fächern tätig zu werden. Ein Allgemeinmediziner, der sich das zutraut und auch die Verantwortung dafür übernimmt, darf operieren, im Labor oder der Pathologie tätig sein etc.