Überall spricht man von der Ärzteliste in Österreich

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Wie viele solche Listen gibt es und wie kommt man eigentlich auf DIE Liste?

Der Begriff 'österreichische Ärzteliste' beschreibt nicht irgendeine Liste, sondern jene Liste von Ärzten, die in Österreich zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit eingetragen sind. Die Eintragung in die österreichische Ärzteliste muss man sich quasi 'erarbeiten'.

Wo man sich eintragen lassen kann
Die Landesärztekammer in dem jeweiligen Bundesland, wo man tätig werden möchte, ist erster Ansprechpartner für die Eintragung in die Ärzteliste. Dort gibt es die Standesführung, die die Ärzteliste führt. Man stellt  einen Antrag auf Eintragung in die österreichische Ärzteliste und wird bei Vorlage der entsprechenden Nachweise eingetragen. Die Eintragung erfolgt bei angestellten Ärzten zum Tag des Dienstantrittes, bei Ärzten mit Praxis ab Beginn der Praxis und bei Wohnsitzärzten ab Aufnahme der Tätigkeit.

Achtung: mit der Eintragung ist man auch verpflichtet, Kammerbeiträge etc. zu bezahlen. Sich auf Vorrat in die österreichische Ärzteliste eintragen zu lassen, macht daher keinen Sinn.

Man bleibt dann solange in die Ärzteliste eingetragen, bis man seine Tätigkeit beendet. Nach einer Frist von 3 Monaten wird man üblicherweise ausgetragen. Danach muss man wieder Dokumente vorlegen, um eingetragen zu werden. Darüber hinaus kann man von der Ärzteliste gestrichen werden, wenn man stirbt, sich etwas zuschulden kommen lässt etc.

Welche Nachweise ich brauche
Für jene, die in der EU ausgebildet wurden, gibt es vielfach schon eine automatische Anerkennung von Dokumenten, d.h. ich muss Studium und Facharztabschluss über ein in der EU einheitliches Dokument nachweisen. Dazu werden immer auch benötigt: Strafregisterauszug, Certificate of good standing und ärztliches Attest. Dies können auch mehrere dieser Auszüge sein, wenn man mehrere Pässe hat oder zuletzt in mehreren Ländern ärztlich tätig war. Ein allgemeine Liste der Dokumente findet man bei der jeweiligen Ärztekammer-Webseite. Auch das zulässige Alter des jeweiligen Dokuments ist angegeben.

Jene, die außerhalb der EU-ausgebildet wurden, müssem vorher das Verfahren der Nostrifikation durchlaufen.

Was ist, wenn was fehlt
Wen die Ärztekammer einträgt, der darf ärztlich tätig werden. Um diese Rechtssicherheit zu gewährleisten wird genau geprüft. Fehlt ein Dokument oder liegt es nicht in der notwenigen Qualität (z.B. Führungszeugnis ist zu alt) vor, erfolgt KEINE Eintragung. Es gibt keinen Ermessensspielraum und KEINE Kulanz. 

Wir empfehlen daher, rechtzeitig Kontakt aufzunehmen und die Dokumente rasch und in der richtigen Reihenfolge zu beantragen.

Warum die Reihenfolge so wichtig ist
Wenn man falsch beginnt, können Dokumente schon wieder ablaufen, während man andere gerade erst beantragt hat. Dies führt dazu, dass man Dokumente neu ausstellen lassen muss, was Zeit und Geld kostet.

Im Übrigen, Ärzte, die wir vermitteln, haben mit dieser Bürokratie wenig zu tun, denn sie erhalten eine ganz indivuell auf sie zugeschnittene Abarbeitungsliste und eine Begleitung, damit alle Dokumente am schnellsten Weg in der passenden Qualität vorliegen.