Seit Jahren haben sich Hospitationen als Entscheidung für die Stellenzusage von beiden Seiten etabliert. Manchmal werden diese vom Bewerber gewünscht und manchmal von der Gesundheitseinrichtung gefordert. Üblich sind Sie in Akut- und Rehakliniken, PVEs, seltener in Praxen oder Kureinrichungen.
Rechtlicher Hintergrund
Die Hospitation ist wie eine Schulung zu sehen. Dies können auch Personen absolvieren, die aktuell keine Eintragung in die österreichische Ärzteliste vorweisen können, allerdings dürfen diese Personen dann zwar Fälle besprechen und zuschauen, aber keine Patienten behandeln, angreifen etc. Stellenweise basiert das dann mit Einverständnis des Primararztes unter seiner Aufsicht schon, trotzdem ist eine Mitarbeit bei medizinischen Eingriffen ausgeschlossen.
Rahmenbedingungen einer Hospitation
Bevor es zu einer Hspitation kommt, hat der Bewerber zumeist ein persönliches Gespräch im Haus oder Video-Call absolviert. Wenn beiderseits Interesse besteht, das Kennenlernen fortzusetzen, dann kommt in der Regel die Einladung zur Hospitation.
Ein üblicher Rahmen sind 2-5 Tage am Stück. Danach fällt die Entscheidung auf beiden Seiten, ob man zusammenkommt oder nicht. Wenn ja, macht der pontentielle Dienstgeber eine Einstellungszusage und dem Bewerber bleibt die Entscheidung, ob er dieses annimmt. Erwartet wird die Zusage des Bewerbers im gleichen Zuge. Wenn mit der Familie z. B. wegen Umzug noch alles abgesprochen werden muss oder beim derzeitigen Dienstverhältnis noch geklärt werden muss, wie lange die Kündigungsfrist tatsächlich ist bzw. ein Auflösungsvertrag (einvernehme Auflösung des Dienstverhältnisses) möglich ist, dann hat man dafür natürlich etwas länger Zeit.
Reise, Unterkunft, Bezahlung
Die Reisekosten werden oft als persönliches Investment des Bewerbers gesehen, weil Bewerber in der Vergangenheit bei Gesundsheiteinrichtungen mit toller Lage (z.B. mitten im Skigebiet) die Unterkunft als Urlaubsdomizil gesehen haben - das ist unerwünscht. Selbstverständlich gehört auch das Kennenlernen der Umgebung und Region dazu. Selten werden daher die Reisekosten übernommen; die Unterkunft wird im Gegenteil oft gestellt. Man sollte aber nur mit einem einfachen Dienstzimmer oder einer kleinen Dienstgarconniere rechnen.
Die Hospiation ist in der Regel unbezahlt. Ausnahmen gibt es nur, wenn ein in die Ärzteliste eingetragener Honorararzt vorab 'schnuppern' kommt, um die Systeme kennen zu lernen. Da wird oft eine pauschale Abgeltung vereinbart.
Wir empfehlen jedenfalls die Hospitation, weil man über mehrere Tage hinweg die handelnden Personen, das Patientengut und auch die Organisation kennenlernen kann. Damit erhält man als Bewerber ein persönliches Bild und ein gutes Gefühl, ob das Team zu mir passt und ich zum Team passe.