Einmalige Chance: Anrechnung von KPJ-Zeiten auf die Basisausbildung

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Im Zeitraum 1.6.2026 - 31.7.2026 erstmalig und wahrscheinlich einmalig die Anrechnung von KPJ-Zeiten möglich

Bisher konnte man die 9-monatige Basisausbildung erst mit abgeschlossenen Studium absolvieren; Zeiten davor blieben unberücksichtigt. Nunmehr kann man lt. Ärztekammer sehr wohl Zeiten aus dem KPJ für die Basisausbildung anerkennen, aber nur mehr in einem kurzen Timeslot.

ab 1.6.2026 neue Möglichkeit: Anrechnung KPJ auf die Basisausbildung
Aktuell kann man sich Zeiten des KPJ, also des klinisch-praktischen Jahres auf die Basisausbildung anrechnen lassen. Damit kann man sofort eine Verkürzung der Basisausbildung erreichen. Dies geht nur, wenn man im Studienland auch das praktische Jahr absolviert hat, wobei Zeiten aus Österreich anerkannt werden; aus andere EU-Ländern ist das mit der Ärztekammer zu klären.

ab 1.8.2026 neue Verkürzung der Basisausbildung um 3 Monate - dafür keine  Anrechnung mehr vom KPJ auf die Basisausbildung
Sofern das Gesetz verabschiedet wird, wird mit 1.8.2026 die Basisausbildung auf 6 Monate verkürzt, dafür entfällt die Anerkennung des KPJ auf die Basisausbildung. Ob sich dann die Facharztausbildungszeiten um die 3 Monate  verlängern oder die gesamte Facharztausbildungszeit verkürzt ist noch nicht bekannt.

Was ist das Besondere an der Anrechnung des KPJ auf die Basisausbildung
Die Besonderheit ist, dass Zeiten der Chirurgie, der Inneren Medizin und eines Wahlfaches anerkannt werden können. Wenn die Ärztekammer hier keine Einschränkung trifft und so sieht der Antrag derzeit aus, dann könnte die komplette Basisausbildung aus dem KPJ anerkannt werden.

Wir empfehlen, die Zeit zu nutzen und die sofortige Anerkennung von Zeiten des KPJ für die Basisausbildung  zu beantragen. Mit einer zumindest 3-monatigen Anrechnung ist für die Absolventen eines österreichischen Studiums zu rechnen; eventuell sogar mehr.