Anerkennung von Facharztdiplomen aus Drittstaaten

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Wunschtraum oder Wirklichkeit?

Viele Ärzte mit Facharztabschlüssen aus Drittstaaten beginnen in einem der EU-Länder mit der Anerkennung des Grundstudiums (Kenntnisstandsprüfung, Nostrifikation etc.). Ist das geschafft, dann darf man rechtmäßig ärztlich tätig werden, aber leider nur als Assistenzarzt.

Mit Nachweis der genauen Aus- bzw. Weiterbildungszeiten aus dem Drittstaat, schafft man es vielleicht, das eine oder andere Monat anerkannt zu bekommen, was den Weg zum Facharzt verkürzt. Die maximale Anerkennung, die wir in Österreich beobachtet haben, waren einige Jahre, aber niemals die ganze Ausbildung. Damit durfte man als fortgeschrittener Assistenzarzt tätig werden und konnte beginnen, sich auf die Facharztprüfung vorzubreiten.

Nunmehr haben wir einzelne Personen kennengelernt, die das Facharztdiplom eines Drittstaates ohne Ablegung einer Facharztprüfung in Deutschland anerkannt bekamen. Diese dürfen, wenn alle anderen Voraussetzungen vorliegen, mit Anerkennung als Facharzt tätig werden.

Da wir diese Form der ausnahmsweisen Anerkennung nur in Deutschland gesehen haben, empfehlen wir Ihnen, sich mit der jeweiligen dt. Ärztekammer in Verbindung zu setzen.