FAQ - Häufig gestellte Fragen

Sie wollen als Arzt in Österreich tätig werden?

Haben aber noch offene Fragen und Unsicherheiten?


Die am öftesten gestellten Fragen unserer Ärzte...

...und unsere Antworten auf einen Blick!

Angestellte Ärzte erhalten 14 Bezüge im Jahr, davon sind 2 Bezüge fix mit nur 6% besteuert. Diese Bezüge werden Sonderzahlungen genannt und meist Ende Juni (Urlaubsgeld) und Ende November (Weihnachtsgeld) zusammen mit dem regulären Monatsbezug ausbezahlt.

Folgende Angaben sind Bruttojahresgesamtbezüge und unverbindlich. Der konkrete Bezug hängt von den Vordienstzeiten ab.

  • Assistenzarzt: > €  65.000  (inkl. Dienste)
  • Arzt für Allgemeinmedizin: > 70.000 (keine Dienste)
  • Facharzt: > € 100.000  (inkl. Dienste)
  • Oberarzt: > € 120.000 (inkl. Dienste)

In Österreich gibt es Kollektivverträge, die Grundgehälter, Sonderzahlungen und z.B. Arbeitszeiten und Urlaubsanspruch innerhalb einer Einrichtung regeln.

Für eine honorarärztliche Tätigkeit in Österreich müssen Sie Ihre Facharztausbildung abgeschlossen haben. Als Assistenzarzt können Sie in Österreich leider nicht als Honorararzt tätig sein.

Die Stundensätze liegen in Kur- und Rehaeinrichtungen bei € 80,- bis € 90,- für einzelne Stunden; Nacht- und Wochenenddienste werden oft pauschal pro 12 Stunden oder 24 Stunden abgegolten.
In Akuteinrichtungen sind Stundensätze zwischen € 100,- bis € 120,- möglich.
Oftmals wird eine freie Unterkunft und/oder Verpflegung angeboten.

Ob eine honorarärztliche Tätigkeit möglich ist, wird von der Ärztekammer entschieden. In Akuteinrichtungen muss der Arzt für den Vertretungszeitraum jedoch angestellt werden.

Auch bei langfristigen Vertretungen empfiehlt sich eine Anstellung um nicht in den Bereich der Scheinselbstständigkeit zu fallen.

Das ist so einfach nicht zu sagen. Während man in Deutschland oftmals den Bezug frei vereinbaren kann, so wird in Österreich in der Regel nach einem Schema bezahlt. Je nach Sonderklassegebühren etc. kann aber trotzdem der Verdienst in Österreich besser sein.

Ja, in Österreich werden diese Sonderklassegebühren genannt.

Ja, Ärzte zahlen in Österreich in einen Wohlfahrtsfond ein, welcher je nach Bundesland maßgeblich eine Zusatzpensionsversicherung darstellt, aber auch Arbeitsunfähigkeits-, Hinterbliebenenversicherung, Zusatzkrankenversicherung etc. enthält.
Ärzte, die bisher in einem Ärzteversorgungswerk oder Wohlfahrtsfond mit ähnlichen Leistungsinhalten in einem anderen Land versichert waren und versichert bleiben wollen, können sich gegen Nachweis entsprechender Zahlungen in Österreich von der Zahlungspflicht befreien lassen.
Ansprechpartner dazu ist die jeweilige Landesärztekammer (Bundesland der Tätigkeit).

Wir haben zahlreiche Vergleiche angestellt. Wenn Sie in Deutschland in der Steuerklasse 1 sind (allein besteuert), dann bekommen Sie bei gleichem Bezug in Österreich ein höheres Nettogehalt, weil 2 zusätzliche Monatsbezüge besonders gering versteuert sind.
Wenn Sie in Deutschland in der Steuerklasse 3 sind, eine gemeinsame Besteuerung von Ehegatten stattfindet und zwischen den Ehegatten ein hoher Einkommensunterschied besteht, dann erhalten Sie bei gleichem Bezug in Deutschland ein höheres Nettogehalt.

Das kann man nicht pauschal sagen, da es von der Klinikgröße und dem Fachgebiet abhängt. Zumeist arbeitet in den Akuteinrichtungen ein Assistenzarzt während den Nacht- und Wochenenddiensten im Vordergrund und ein Fach- oder Oberarzt im Hintergrund. Es gibt aber auch Fächer, in denen nur tagsüber gearbeitet wird.
Auch Rehaeinrichtungen müssen rund um die Uhr ärztlich besetzt sein, allerdings sind die Dienste, abhängig vom Patientengut eher ruhig.
In Kureinrichtungen, MVZ und Gesundheitseinrichtungen mit beschränkten Öffnungszeiten wird nur tagsüber gearbeitet – Sonn- und Feiertag nicht.

Ja, während das in Deutschland oft den Chefärzten vorbehalten ist, dürfen das in Österreich alle Ärzte. Je nach Vertrag müssen Sie dazu eine Erlaubnis vom Dienstgeber einholen. Da das Führen einer Praxis nebenbei üblich ist, gibt es zumeist keine Einwände.

Die Normalarbeitszeit pro Woche (ohne Überstunden und Mehrleistungen) beläuft sich in Österreich wie folgt:

  • Kur- und Rehaeinrichtungen ca. 40 Std.
  • Akuteinrichtungen ca. 48 Std. inkl. Dienste; derzeit kann man freiwillig in manchen Kliniken auch noch 54 Std. je Woche arbeiten und erhält damit ein besseres Einkommen

Für die Zulassung in Österreich ist die jeweilige Landesärztekammer zuständig.
Bei erfolgreicher Stellenvermittlung durch unsere Agentur, erhalten Sie eine individuell für Sie passende Information zu den nötigen Unterlagen und den Behörden, bei denen Sie diese Dokumente bekommen.

Die Anerkennung innerhalb der EU wird durch die Richtlinie 2005/36/EG geregelt. Gibt es Ihre Fachrichtung in Österreich, wird Ihr Facharztdiplom automatisch anerkannt und Sie können als Facharzt tätig werden.

In Österreich gibt es 2 Weiterbildungsordnungen, die ÄAO 2015 und die ÄAO 2006.

Waren Sie bereits vor dem 31. Mai 2015 als Assistenzarzt tätig bzw. haben Ihre Ausbildung vor diesem Stichtag begonnen, können Sie Ihre Ausbildung nach der alten Weiterbildungsordnung ÄAO 2006 abschließen.

Für alle Ärzte, die erst nach dem 01. Juni 2015 Ihre Ausbildung begonnen haben, trifft die neue Weiterbildungsordnung ÄAO 2015 zu.

 

Ein wesentlicher Unterschied, zwischen den beiden Ausbildungsordnungen, ist die Basisausbildung. Diese muss zu beginn der Ausbildung nach ÄAO 2015 absolviert werden muss.

Laut der Weiterbildungsordnung ÄAO 2015 sind folgende fachärztlichen Ausbildungen möglich:

 

  • Allgemeinmedizin
  • Anästhesiologie und Intensivmedizin
  • Anatomie
  • Arbeitsmedizin und angewandte Physiologie
  • Augenheilkunde und Optometrie
  • Chirurgische Sonderfächer
    • Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie
    • Allgemeinchirurgie und Gefäßchirurgie
    • Herzchirurgie
    • Kinder- und Jugendchirurgie
    • Neurochirurgie
    • Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
    • Thoraxchirurgie
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Gerichtsmedizin
  • Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Histologie, Embryologie und Zellbiologie
  • Internistische Sonderfächer
    • Innere Medizin
    • Innere Medizin und Angiologie
    • Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
    • Innere Medizin und Gastroenterologie und Hepatologie
    • Innere Medizin und Hämatologie und internistische Onkologie
    • Innere Medizin und Infektiologie
    • Innere Medizin und Intensivmedizin
    • Innere Medizin und Kardiologie
    • Innere Medizin und Nephrologie
    • Innere Medizin und Pneumologie
    • Innere Medizin und Rheumatologie
  • Kinder- und Jugendheilkunde
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
  • Klinisch-Immunologische Sonderfächer
    • Klinische Immunologie
    • Klinische Immunologie und Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin
  • Klinisch-Pathologische Sonderfächer
    • Klinische Pathologie und Molekularpathologie
    • Klinische Pathologie und Neuropathologie
  • Klinisch-Mikrobiologische Sonderfächer
    • Klinische Mikrobiologie und Hygiene
    • Klinische Mikrobiologie und Virologie
  • Medizinische Genetik
  • Medizinische und Chemische Labordiagnostik
  • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
  • Neurologie
  • Nuklearmedizin
  • Orthopädie und Traumatologie
  • Pharmakologie und Toxikologie
  • Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation
  • Physiologie und Pathophysiologie
  • Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
  • Public Health
  • Radiologie
  • Strahlentherapie-Radioonkologie
  • Transfusionsmedizin
  • Urologie

 

 

Damit Sie in Österreich zugelassen werden, müssen Sie, ähnlich dem Verfahren in Deutschland, eine Sprachprüfung bei der Ärzteakademie in Wien ablegen.

Die deutsche Approbation alleine reicht für Österreich nicht. Sie benötigen ein Studium, das in Österreich als gleichwertig anerkannt wird, z.B. ein Abschluss in einem EU-Land. Für eine Tätigkeit als Facharzt müssen Sie einen dem entsprechenden Facharztabschluss aus einem EU-Land vorweisen können. Auch für eine Tätigkeit als Allgemeinmediziner müssen Sie eine Ausbildung nachweisen.

Durch die Basisausbildung sollen alle Ärzte zum Beginn der Ausbildung befähigt werden, Patienten von der Aufnahme bis zur Entlassung zu betreuen, den Stationsalltag zu bewältigen und Notfallsituationen fachgerecht betreuen zu können.

Ziel ist es auch die häufigsten Krankheitsbilder zu erkennen und der weiteren Behandlung zuzuführen.

 

Das Tätigkeitsfeld der Basisausbildung umfasst zumeist:

  • Vermittlung der 15 häufigsten Diagnosen nach WHO (World Health Organisation)
  • Lernen, mit Notfallsituationen umzugehen
  • 6-monatige Ausbildung in den Internistischen Fächern
  • 3-monatige Ausbildung in den Chirurgischen Fächern
  • Logbuch, Zwischen- und Abschlussprüfungen zur Überprüfung der vermittelten Lehrinhalte

 

 

In Österreich werden - anders als z.B. in Deutschland - die Abteilungen von Krankenhäusern/Universitätskliniken/Sonderkrankenanstalt, Praxen oder Ambulatorien als Ausbildungsstätten anerkannt.
Der jeweilige Abteilungsleiter/Klinik- bzw. Institutsvorstand erhält keine gesonderte Ausbildungsberechtigung.

Die Sozialversicherung ist in Österreich nicht frei wählbar, sondern es existiert ein geregeltes Versicherungssystem. Alle Dienstnehmer zahlen in eine Sozialversicherung ein. Für jede Einrichtung ist eine bestimmte Sozialversicherung zuständig. Die Sozialversicherung beinhaltet eine Kranken-, eine Arbeitslosen-, eine Unfall- und eine Pensionsversicherung, sowie eine Insolvenzentgeltsicherung.

In Österreich gibt es 6 realistische Tarifstufen, zwischen 0 und 50%. Es gibt daher keine unterschiedlichen Steuergruppen bzw. kein Steuersplitting (gemeinsame Besteuerung von Ehegatten), wie z.B. in Deutschland. Für Kinder gibt es eigene Absetzbeträge.

Nein, unsere Dienstleistung ist für stellensuchende Personen kostenfrei.

 

 

Der Begriff Kindergeld steht in Österreich sowohl für die Familienbeihilfe, die für jedes Kind gezahlt wird, als auch für das Kinderbetreuungsgeld, das den Eltern während der Karenz gezahlt wird.
Die Familienbeihilfe ist das klassische Kindergeld, das unabhängig vom Einkommen der Eltern für alle Kinder bis maximal zum 24. Lebensjahr gezahlt wird. Die Familienbeihilfe wird monatlich ausgezahlt und die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem Alter des Kindes.
Weiter Informationen finden Sie unter https://www.finanz.at/steuern/familienbeihilfe/

Ja, während andere die Lebensläufe trotz DSGVO im Land verteilen und einfach an Kliniken schicken, ohne dass es der Bewerber weiß, geben wir ein Bewerberdokument nur nach ausdrücklicher Freigabe an die vorher vereinbarte Person weiter.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen individuell. Bitte beachten Sie aber, dass wir für eine reine Beratungstätigkeit eine Gebühr einheben müssen. Unsere Dienstleistung wird im Vermittlungsfall von unserem Auftraggeber bezahlt – daher können wir die Beratung nicht kostenlos anbieten, wenn Sie selbst eine Stellenzusage haben!

 

 

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