Die seit Juni 2015 gültige Ärzte-Ausbildungsordnung beinhaltet die Basisausbildung in der Dauer von 9 Monaten, welche sowohl für die Ausbildung in der Allgemeinmedizin als auch für die Ausbildung in allen Sonderfächern absolviert werden muss.
Eine Untersuchung der 6 häufigsten, nachgefragten Fachgebiete über alle Ebenen vom Ausbildungs- bis zum Primar-/Chefarzt zeigt folgende, länderspezifische Unterschiede:
Bewerber aller Berufsgruppen, wie auch ärztliche Kandidaten, interessiert vor der Stellenzusage das zukünftige Einkommen. Durch die aufwändigere Berechnung bei Ärzten werden oft unbeabsichtigt falsche Bezüge bekannt gegeben:
Während Dauerausschreibungen durchaus ihre Berechtigung bei offensichtlich wiederkehrenden Besetzungsvorgängen haben, kommen sie meist ganz schlecht beim Bewerber an!