VZ
Vollzeit
Unter Vollzeit versteht man die normale Stundenzahl für die Anwesenheit in einer Organisation. Nicht zur Arbeitszeit zählen der Arbeitsweg und die Arbeitspausen.
Bei Ärzten liegt das Stundenausmaß bei Vollzeit zwischen 40 - 60 Stunden in der Woche.
In anderen Bereichen liegt das Stundenausmaß der Vollzeit seit 1975 in der Regel bei 40 Wochenstunden. Seit 1985 gelten zudem für manche Branchen 38,5 Wochenstunden.
Gesetzlich ist eine Maximalarbeitszeit von 12 Stunden am Tag, sprich 48 Stunden in der Woche erlaubt. Wer mehr arbeitet als im Arbeitsvertrag steht, kann sich die Überstunden unter besonderen Voraussetzungen bezahlen lassen.
Synonyme: Vollzeit, vz, Vz, VZ