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AHB

Anschlussheilbehandlung

Eine Anschlussheilbehandlung (AHB), auch Anschlussrehabilitation, können Patienten erhalten, wenn diese nach einer stationären Krankenhausbehandlung erforderlich ist.

Die Anschlussrehabilitation kann ambulant, stationär oder teilstationär durchgeführt werden.

Geht der Anschlussrehabilitation eine Operation voraus, so muss sie spätestens zwei Wochen nach Entlassung aus der Akutklinik beginnen.

Geht der Anschlussrehabilitation eine Bestrahlungsbehandlung voraus, so muss sie spätestens 6 Wochen nach Bestrahlungsende beginnen.

Synonyme: AHB-Zulassung, AHB, Ahb, AHb, ahb, Anschlussrehabilitation, AHB-Anteil