Detailansicht für den Begriff

Name des Begriffes: DSGVO
Beschreibungen des Begriffes:

Datenschutzgrundverordnung

 

Die neue EU-weit gültige Regelung, kurz DSGVO, trat mit 25.05.2018 in Kraft. Sie regelt den Umgang bzw. die Verarbeitung von sensiblen Personendaten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen.

Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt, und auch andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden. Weiters haben betroffene Personen das Recht, das Löschen aller sie betreffenden Daten zu fordern, wenn die Gründe für die Datenspeicherung entfallen. Ein Beispiel zur DSGVO: man darf eine Telefonnummer nicht ohne das Einverständnis der betroffenen Person an Dritte weitergeben.

Daher bitten wir alle Bewerber um eine schriftliche Freigabe vor der Vorstellung in einer Klinik.

Informationen betreffend der Einhaltung der DSGVO finden Sie unter Datenschutz.

Synonyme: DSGVO, Datenschutz

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