No deal - Brexit
Wer sich den (späteren) Wechsel von Großbritannien in ein EU-Land absichern will, sollte rasch handeln, sollte es tatsächlich zu einem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs ohne Vereinbarung kommen.
Ärzte mit einem Medizinunidiplom aus einem Drittstaat, welche bereits seit zahlreichen Jahren im Vereinigten Königreich ärztlich tätig sind, verlieren mit dem No deal - Brexit unter Umständen die Möglichkeit, später in beliebig anderen EU-Ländern tätig zu werden.
Assistenzärzte, die Ausbildungszeiten in Großbritannien erworben haben, können diese Zeiten möglicherweise später nicht mehr in anderen EU-Ländern anerkennen lassen.
Fachärzte, die aus anderen Ländern kommend, den Facharztabschluss in Großbritannien erworben haben, büßen unter Umständen beim Brexit die Anerkennung der Ausbildung in anderen EU-Ländern ein.
Und schließlich können sich auch britische Ärzte, die eines Tages in der EU tätig werden möchten, die Zulassung in einigen anderen EU-Ländern sichern.
Allem gemeinsam ist, dass schnell gehandelt werden muss, denn nur noch bis zum effektiven Austritt funktionieren die gegenseitigen Anerkennungen zwischen den Ländern auf Basis der EU-weit geregelten Konformitätserklärungen gut, danach ist alles ungewiss.
Weniger kritisch erscheint ein späterer Wechsel aus anderen EU-Länderm, so gewünscht, nach Großbritannien. Solange auf der Insel Ärztemangel herrscht und Locum-Ärzte für die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems benötigt werden, ist weiterhin mit der Anerkennung von EU-Zertifikaten in Großbritannien zu rechnen.
In Großbritannien tätige Ärzte können jetzt die entscheidenden Weichen für Ihre berufliche Tätigkeit außerhalb des Inselstaates stellen!
Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
Unten finden Sie eine konkrete Anleitung für betroffene Ärzte.