Gehalt in Stellenausschreibungen
Bei Stellenausschreibungen ist es wie bei der Gehaltsverhandlung: wer als Erster das Gehalt nennt, der hat verloren - trotzdem sind Gehaltsangaben eine Chance
Während es in Österreich Pflicht ist, Gehaltsangaben in Stelleninseraten zu machen, so ist das in vielen Ländern noch nicht gesetzlich geregelt. Manche Jobbörsen nennen Gehaltsgrößenordnungen bzw. sind auch spezialisiert auf gehobene Fach- und Führungskräfte ab einem Salär von z.B. 60.000 Euro p.a. oder höher.
Grundsätzlich gilt:
- Wenn Sie regional nach Bewerbern suchen, dann würden Angaben reichen, die in der Region üblich sind. Zum Beispiel Kollektiv- oder Tarifverträge mit der Angabe, dass Überzahlungen möglich sind bzw. Auch Monatsbezüge.
- Wenn Sie international suchen, dann empfiehlt es sich, Jahresbruttobezüge zu nennen - entweder als Mindestbezug oder als Gehaltsspanne -, da in manchen Länder, so wie in Österreich, es mehr als 12 Monatsbezüge im Jahr gibt.
Im ärztlichen Bereich ist man (außer bei Teilzeitstellen) fast immer auf der Suche nach Ärzten über die Ländergrenzen hinweg.
Hier erleben wir sehr oft, dass bewusst geringere Gehälter in den Stellenausschreibungen genannt werden - aus folgenden Gründen:
- Man will selber keine Neiddebatte im Krankenhaus auslösen
- Man möchte Bezüge nicht offenbaren, da das Krankenhaus öffentlich finanziert wird und man damit schnell in der Auslage steht
- In den meisten Fällen aber, weil man sich einen Verhandlungsspielraum bewahren möchte
- etc.
Da das Thema Gehalt mittlerweile an 2. Stelle auf der Wunschliste der Ärzte steht, ist die Gehaltsangabe entscheidend. Wir erleben oft, dass sich der Bruttogesamtbezug am Ende als deutlich besser herausstellt (beispielsweise 130.000 Euro p.a.), als ursprünglich ausgeschrieben wurde (110.000 Euro p.a.). Damit hat man sich bei Stellenausschreibungen eine riesen Chance vertan, denn bei zu geringen Gehaltsangaben melden sich potentiell passende Bewerber nicht und den Kosten der Inseratkampagne steht im Endeffekt nur ein geringer Bewerberrücklauf gegenüber.
Heute empfiehlt es sich, bei Gehaltsangaben in Stellenanzeigen zu klotzen und nicht zu kleckern.
Wenn Sie aus dem einen oder anderen Grund das tatsächliche Gehalt nicht selber nennen möchten, dann nutzen Sie unsere Dienstleistung. Wir schreiben beispielsweise Stellen zu 99,9 % unter unserem Namen aus, geben nur eine ungefähre Region an und sind damit bei Gehaltsangaben wesentlich flexibler.