Ärztlicher Grenzgewinn durch Mehrarbeit und die vorhersehbaren Entscheidungen
Vom Grenzgewinn spricht man von jenem Gewinn, der eine zusätzliche Leistungseinheit, die man mehr leistet, erwirtschaftet.
Bei der Vollzeitanstellung wäre der Grenzgewinn für 1 Std. Mehrarbeit, die sich aus dem individuellen Gehalt errechenbare Überstunde (Grundgehalt mit Überstundenzuschlag).
Bei einem Einkommen von 140.000 Euro p.a., also 10.000 Euro im Monat ergibt sich der Wert einer 50%igen Überstunden von 86,71 Euro brutto (10.000 Euro / 173 Std. x 1,5). Wir gehen aus, dass davon keine Sozialversicherungsabgaben mehr notwendig sind, dann fällt nur noch der Grenzsteuersatz von 50% an, was zu einem versteuerten Einkommen von 43,35 Euro führt.
Bei einer Praxistätigkeit wäre der Grenzgewinn die zusätzlich verrechenbare Leistungseinheit; bei diesem Beispiel bleiben wir der Einfachheit halber bei einer Stunde als Leistungseinheit.
Hier determinieren die zusätzlichen Kosten, die eine Praxis für 1 Std. generiert den Grenzgewinn. Für beispielsweise eine psychiatrischen Wahlarztpraxis ohne anwesende Assistentin rechnen wir in unserem Beispiel für Strom, Heizung etc. 10% pauschal ab. Verlangt man so z.B. 170 Euro je Std., dann ergibt dies 153 Euro unversteuerter Gewinn (170 x 90%). Auch hier nehmen wir an, dass keine Sozialversicherungsabgaben mehr anfallen und der Grenzsteuersatz von 50% anzuwenden ist. Demnach ist der versteuerte Gewinn 76,50 Euro.
Im Falle einer z.B. internistischen Wahlarztpraxis, die entsprechende Mitarbeiter benötigt, gehen wir davon aus, dass 30% pauschal abzuziehen sind. Das wären 119 Euro unversteuerter Gewinn (170 x 70%). Unter selbigen Annahmen, wie zuvor, ergäbe sich ein versteuerter Gewinn von 59,50 Euro.
Fazit und Entscheidung:
- Einrichtungen, die ein vergleichsweise geringes Jahreseinkommen bieten, fördern die Nebentätigkeit in einer Wahlarztpraxis zur Optimierung des disponiblen Haushaltseinkommens.
- Aufgrund der bevorstehenden Pensionierungen werden Mehrleistungen bzw. Überstunden und zusätzliche Dienste notwendig werden. Und genau jene Einrichtungen, die ein vergleichsweise geringes Einkommen bieten, werden bei der Grenzgewinnrechnung benachteiligt sein, d.h. im Zweifel wird sich der Arzt für die zusätzliche Stunde in der Wahlarztpraxis entscheiden.
- Läuft die Wahlarztpraxis nach einiger Zeit so gut, dann wechselt der Arzt u.U. ganz in die Praxis. Konkret hilft ihm da sofern er gut gearbeitet hat die Stunde, die er vorher mehr gearbeitet hat, weil mehr Patienten die gute Erfahrung weitergeben und der Patientenstock größer wird.
Selbstverständlich kann man die Anstellung nicht rein auf die monetäre Ebene reduzieren. Dennoch werden auch jetzt schon derartige Entscheidungen wohl überlegt und rational getroffen.
Bei der obigen Musterrechnung handelt es sich selbstverständlich um frei erfundene Zahlen und Prozentsätze.