Approbation und Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Den in Deutschland geprägten Begriff 'Approbation' gibt es in dem Zusammenhang in Österreich nicht - hier heißt es etwas sperriger 'Eintragung in die österreichische Ärzteliste'.
In Deutschland erhält man die Approbation von einem Amt und das Facharztdiplom wird von der Ärztekammer anerkannt. In Österreich macht beides die Ärztekammer. Beantragt wird die Eintragung in die Ärzteliste bei der Länderärztekammer des jeweiligen Bundeslandes und dieses leitet es dann fallabhängig an die österr. Ärztekammer in Wien weiter.
Die Eintragung erfolgt immer von der zuständigen Landesärztekammer zum Beginn der ärztlichen Tätigkeit (z.B. Dienstantritt im Klinikum, Eröffnung einer Praxis). Eingetragen ist man, solange man in Österreich ärztlich tätig ist plus 3 Toleranzmonate.
ACHTUNG: Die Eintragung für angestellte Ärzte geht nur mit Stellenzusage der Einrichtung und nicht auf Vorrat.
Hat man alle Dokumente zusammen, dann dauert die Eintragung 1 Woche. Die Kündigungsfrist der alten Stelle ist meist länger als die Beschaffung der Dokumente und Eintragung zusammen, die viele innerhalb von 5 Wochen schaffen. Wenn Sie uns Ihren CV übermitteln, erhalten Sie kurzfristig eine Abschätzung, wie lange dies für Sie konkret dauert.
Kandidaten, die von uns vermittelt werden wollen, erhalten den vollen Support bei der Eintragung in die österreichische Ärzteliste, d.h. wir erarbeiten je nach persönlichem Werdegang eine Abarbeitungsliste, wie man am schnellsten zu den erforderlichen Nachweisen kommt (Liste Dokumente und Formulare, sowie Adressen aller Ämter und Behörden werden bereitgestellt). Darüber hinaus stimmen wir auf Wunsch die Eintragung mit der österreichischen Ärzteliste ab.
VORTEIL: schnell und stressfrei, mit minimaler Bürokratie, die Stelle in Österreich antreten!