Arzt in Österreich werden

Sie möchten Arzt in Österreich werden? Wir unterstützen Sie bei Ihrem Vorhaben und kümmern uns um alle notwendigen Schritte.

Wir begleiten Ihren Weg als Arzt in Österreich, Deutschland oder in der Schweiz…

Wir sind Ihr Ansprechpartner für Ihren Positionswechsel innerhalb oder in die deutschsprachigen Länder. Wir unterstützen Sie bei der Job- und Karriereberatung, dem Erstkontakt, der Zusammenstellung der benötigten Unterlagen, bis hin zum Antritt der Stelle. Bei folgenden Themen können Sie auf unsere Unterstützung setzen:

  • Besprechung Ihres Stellenwunsches im fachlichen, familiären Kontext
  • Suche nach den passenden Stellen und Übermittlung von Stellenangeboten
  • Vorstellung bei den von Ihnen gewählten Einrichtungen
  • Organisation von Videocall, Vorstellungsgespräch vor Ort bzw. Hospitation
  • Bei Stellenzusage - Unterstützung, soweit gewünscht:
    • bei der Durchsicht des Vertrages
    • bei der Organisation der Zulassung im Zielland
    • bei der Suche nach der passenden Unterkunft
    • bei der Suche nach Schulen für die Kindern
    • bei der Suche nach Umzugsfirmen
    • bei der Suche nach einem Job für Ihren Partner
    • bei Fragen zum jeweiligen Sozialsystem
    • bei der Anmeldung vor Ort
    • bei nahezu allen Themen, die ein Stellen- und manchmal auch Ortswechsel mit sich bringt

Unsere Leistungen für Ihren Wechsel in die D/A/CH Region

Top-Jobs durch Informationsvorsprung

Wir bieten Ihnen Stellen von interessanten Gesundheitseinrichtungen mit passenden Vakanzen an. Da wir oft freie Stellen kennen, längst bevor sie ausgeschrieben sind, haben Sie durch uns einen Informationsvorsprung.

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Professionelle Vermarktung

Wir erstellen aus Ihren Bewerbungsunterlagen ein aussagekräftiges Dossier (Lebenslauf), welches Ihre Persönlichkeit und Ihre Expertise unterstreicht. Dieses übermitteln wir nach Ihrer ausdrücklichen Freigabe an unsere Ansprechpartner in den Gesundheitseinrichtungen.

Organisatorische Entlastung

Wir organisieren Ihre Reise zum Vorstellungsgespräch oder zur Hospitation. Verlaufen das Vorstellungsgespräch sowie die Hospitation erfolgreich, unterstützen wir Sie bei der schnellstmöglichen Zulassung und Organisation aller nötigen Unterlagen.

Support - nahezu ohne Ende

Auch bei der Suche nach einer Wohnung, einer passenden Schule für Ihre Kinder oder bei der Übersiedelung stehen wir Ihnen helfend zur Seite.

Unverbindliche Kontaktaufnahme

Sie wollen als Arzt in Österreich tätig werden oder haben noch offene Fragen und Unsicherheiten?

Die am häufigsten gestellten Fragen unserer Ärzte und unsere Antworten auf einen Blick.

Ausbildung

Durch die Basisausbildung sollen alle Ärzte zum Beginn der Ausbildung befähigt werden, Patienten von der Aufnahme bis zur Entlassung zu betreuen, den Stationsalltag zu bewältigen und Notfallsituationen fachgerecht betreuen zu können.

Ziel ist es auch die häufigsten Krankheitsbilder zu erkennen und der weiteren Behandlung zuzuführen.

Das Tätigkeitsfeld der Basisausbildung umfasst zumeist:

  • Vermittlung der 15 häufigsten Diagnosen nach WHO (World Health Organisation)
  • Lernen, mit Notfallsituationen umzugehen
  • 6-monatige Ausbildung in den Internistischen Fächern
  • 3-monatige Ausbildung in den Chirurgischen Fächern
  • Logbuch, Zwischen- und Abschlussprüfungen zur Überprüfung der vermittelten Lehrinhalte

In Österreich gibt es 2 Weiterbildungsordnungen (hier Ärzteausbildungsordnung genannt), die aktuell relevant sind-

Waren Sie bereits vor dem 31. Mai 2015 als Assistenzarzt tätig bzw. haben Ihre Ausbildung vor diesem Stichtag begonnen, können Sie Ihre Ausbildung nach der alten Weiterbildungsordnung ÄAO 2006 abschließen.

Für alle Ärzte, die erst nach dem 01. Juni 2015 Ihre Ausbildung begonnen haben, trifft die neue Weiterbildungsordnung ÄAO 2015 zu.

Ein wesentlicher Unterschied, zwischen den beiden Ausbildungsordnungen, ist die Basisausbildung. Diese muss zu Beginn der Ausbildung nach ÄAO 2015 absolviert werden.

Ja, innerhalb der EU gibt es nicht nur die Anrechnung von Facharztabschlüssen, sondern auch von Ausbildungszeiten. Dazu müssen Sie Ausbildung, Inhalte und Akkreditierung nachweisen.

Bitte beachten, Sie dass es in Österreich genaue Modalitäten für die abschnittsweise Anerkennung gibt.

 

Laut der Weiterbildungsordnung ÄAO 2015 sind folgende fachärztlichen Ausbildungen möglich:

  • Allgemeinmedizin
  • Anästhesiologie und Intensivmedizin
  • Anatomie
  • Arbeitsmedizin und angewandte Physiologie
  • Augenheilkunde und Optometrie
  • Chirurgische Sonderfächer
    • Allgemeinchirurgie und Viszeralchirurgie
    • Allgemeinchirurgie und Gefäßchirurgie
    • Herzchirurgie
    • Kinder- und Jugendchirurgie
    • Neurochirurgie
    • Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
    • Thoraxchirurgie
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Gerichtsmedizin
  • Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Histologie, Embryologie und Zellbiologie
  • Internistische Sonderfächer
    • Innere Medizin
    • Innere Medizin und Angiologie
    • Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie
    • Innere Medizin und Gastroenterologie und Hepatologie
    • Innere Medizin und Hämatologie und internistische Onkologie
    • Innere Medizin und Infektiologie
    • Innere Medizin und Intensivmedizin
    • Innere Medizin und Kardiologie
    • Innere Medizin und Nephrologie
    • Innere Medizin und Pneumologie
    • Innere Medizin und Rheumatologie
  • Kinder- und Jugendheilkunde
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
  • Klinisch-Immunologische Sonderfächer
    • Klinische Immunologie
    • Klinische Immunologie und Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin
  • Klinisch-Pathologische Sonderfächer
    • Klinische Pathologie und Molekularpathologie
    • Klinische Pathologie und Neuropathologie
  • Klinisch-Mikrobiologische Sonderfächer
    • Klinische Mikrobiologie und Hygiene
    • Klinische Mikrobiologie und Virologie
  • Medizinische Genetik
  • Medizinische und Chemische Labordiagnostik
  • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
  • Neurologie
  • Nuklearmedizin
  • Orthopädie und Traumatologie
  • Pharmakologie und Toxikologie
  • Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation
  • Physiologie und Pathophysiologie
  • Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin
  • Public Health
  • Radiologie
  • Strahlentherapie-Radioonkologie
  • Transfusionsmedizin
  • Urologie

In Österreich werden - anders als z.B. in Deutschland - die Abteilungen von Krankenhäusern/Universitätskliniken/Sonderkrankenanstalten, Praxen oder Ambulatorien als Ausbildungsstätten anerkannt. 
Der jeweilige Abteilungsleiter/Klinik- bzw. Institutsvorstand erhält keine gesonderte Ausbildungsberechtigung.

Dienste

Die vertragliche Normalarbeitszeit pro Woche beläuft sich in Österreich bei Vollzeit wie folgt:

  • Kureinrichtungen 
    vertragliche Arbeitszeit: ca. 40 Std.
    effektive Arbeitszeit: ca. 40 Std.
    reine Tagdienste, teilweise Dienst am Samstagvormittag (dafür frei an einem anderen (Halb-)Tag)
  • Rehaeinrichtungen
    vertragliche Arbeitszeit: ca. 36 - 40 Std.
    effektive Arbeitszeit: ca. 36 - 40 (48) Std.
    ärztliche Besetzung rund um die Uhr; teilweise Überstunden erforderlich
  • Akuteinrichtungen
    vertragliche Arbeitszeit: ca. 40 Std.
    effektive Arbeitszeit: ca. 40 - 48 Std.
    ärztliche Besetzung rund um die Uhr,; bis auf wenige Fächer Überstunden erforderlich
    derzeit kann man - freiwillig - in manchen Kliniken auch noch 54 Std. je Woche arbeiten und erhält damit ein besseres Einkommen
  • Kassenpraxis
    vertragliche Arbeitszeit: ca. 23 Std.
    effektive Arbeitszeit: ca. 30 - 35 Std.
    Ordinationszeiten teilweise vormittags und teilweise nachmittags vorgeschrieben
    Arbeitszeit ergibt sich durch Ordinationszeiten, Abrechnung und Hausbesuche; teilweise Teilnahme am Bereitschaftsdienst erforderlich
    (Bereitschaftsdienste gibt es nur für Hausärzte)

Alle Überstunden angestellter Ärzte werden in Österreich bezahlt.

Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen Anwesenheitsdiensten oder auch Hausdiensten genannt und Rufbereitschaften. Die Dienste im Haus bedeuten eine Anwesenheit im Haus. Typischerweise sind die Abteilungen für Unfallchirurgie und Anästhesie rund um die Uhr im Haus besetzt, da z.B. im Sommer- und Wintersportgebieten oft bis spät in die Nacht operiert wird.

In kleineren Häusern gibt es in einzelnen Fächern Rufbereitschaften, d.h. dass man binnen 20 min. einsatzbereit im Klinikum sein muss.

Darüber hinaus gibt es nicht bettenführende Abteilungen, die gar keine Dienste kennen, wie z.B. die Nuklearmedizin oder physikalische Medizin (meist reiner Tagesbetrieb) oder manchnal in der Radiologie, wenn eine Anrufbereitschaft vereinbart ist. Hier hat der Arzt einen Computer etc. mit und übernimmt im Anlassfalle von zuhause aus die Befundung.

Das kann man nicht pauschal sagen, da es von der Klinikgröße und dem Fachgebiet abhängt. Zumeist arbeitet in den Akuteinrichtungen je Fachgebiet ein Assistenzarzt während den Nacht- und Wochenenddiensten im Vordergrund und ein Fach- oder Oberarzt ruht im Hintergrund. Es gibt aber auch Fächer, in denen nur tagsüber gearbeitet wird.

Auch Rehaeinrichtungen müssen rund um die Uhr ärztlich besetzt sein, allerdings sind die Dienste - abhängig vom Patientengut - eher ruhig. In Kureinrichtungen und ambulanten Betrieben wird nur tagsüber gearbeitet – Sonn- und Feiertag normalerweise nicht.

Zulassung

Damit Sie in Österreich als Arzt ‘zugelassen’ werden, müssen Sie, ähnlich dem Verfahren in Deutschland, eine Sprachprüfung ablegen.

Es gíbt bestimmte Bedingungen, unter denen Sie keine Sprachprüfung mehr benötigen. Gerne beraten wir Sie dazu.

Für die Zulassung in Österreich ist die jeweilige Landesärztekammer zuständig.

Bei erfolgreicher Stellenvermittlung durch unsere Agentur, erhalten Sie eine individuell für Sie passende Information zu den nötigen Unterlagen und den Behörden, bei denen Sie diese Dokumente bekommen.

Wir begleiten Sie im ganzen Prozess der Zulassung.

Die deutsche Approbation alleine reicht für Österreich nicht!

Sie benötigen ein Studium, das in Österreich als gleichwertig anerkannt wird, z.B. ein Abschluss in einem EU-Land. Für eine Tätigkeit als Facharzt müssen Sie einen dem entsprechenden Facharztabschluss aus einem EU-Land vorweisen können. Auch für eine Tätigkeit als Allgemeinmediziner müssen Sie eine Ausbildung nachweisen.

Die Anerkennung innerhalb der EU wird durch die Richtlinie 2005/36/EG geregelt. Gibt es Ihre Fachrichtung in Österreich, wird Ihr Facharztdiplom in der Regel automatisch anerkannt und Sie können als Facharzt tätig werden.

Neben- / Praxistätigkeit

Ja, während das in Deutschland oft den Chefärzten vorbehalten ist, dürfen das in Österreich alle Ärzte. Je nach Vertrag müssen Sie dazu allerdings eine Erlaubnis vom Dienstgeber einholen. Da das Führen einer Praxis nebenbei üblich ist, gibt es zumeist keine Einwände.

Als Assistenzarzt können Sie in Österreich leider nicht als Honorararzt tätig sein.

Für eine honorarärztliche Tätigkeit in Österreich müssen Sie Ihre Ausbildung zum Allgemeinmediziner oder Facharzt abgeschlossen haben. 

Im Gegensatz zu Deutschland gilt hier eine klare Fächerzuordnung.

Steuer und Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist in Österreich nicht frei wählbar, sondern es existiert ein geregeltes Versicherungssystem. Alle Dienstnehmer zahlen in eine Sozialversicherung ein. 

Für jede Einrichtung ist eine bestimmte, regional zugeordnete Sozialversicherung zuständig. Die Sozialversicherung beinhaltet eine Kranken-, eine Arbeitslosen-, eine Unfall- und eine Pensionsversicherung, sowie eine Insolvenzentgeltsicherung.

In Österreich gibt es 6 realistische Tarifstufen, zwischen 0 und 50%. Es gibt keine unterschiedlichen Steuergruppen je nach Familiensituation (kein Steuersplitting, d.h. keine gemeinsame Besteuerung von Ehegatten, wie z.B. in Deutschland). Für Kinder gibt es eigene Absetzbeträge.

Der Begriff Kindergeld steht in Österreich sowohl für die Familienbeihilfe, die für jedes Kind gezahlt wird, als auch für das Kinderbetreuungsgeld, das den Eltern während der Karenz gezahlt wird. 

Die Familienbeihilfe ist das klassische Kindergeld, das unabhängig vom Einkommen der Eltern für alle Kinder bis maximal zum 24. Lebensjahr gezahlt wird. Die Familienbeihilfe wird monatlich ausgezahlt und die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem Alter des Kindes. 

Mehr Informationen finden Sie hier.

Gehalt

Angestellte Ärzte erhalten 14 Bezüge im Jahr, davon sind 2 Bezüge fix mit nur 6% (!) besteuert. Diese Bezüge werden Sonderzahlungen genannt und meist Ende Juni (Urlaubsgeld) und Ende November (Weihnachtsgeld) zusammen mit dem regulären Monatsbezug ausbezahlt.

Folgende Angaben sind Bruttojahresgesamtbezüge und unverbindlich. Der konkrete Bezug hängt von den Vordienstzeiten ab.

  • Assistenzarzt: > €  75.000  (inkl. Dienste)
  • Arzt für Allgemeinmedizin: > 90.000 (keine Dienste)
  • Facharzt: > € 115.000  (inkl. Dienste)
  • Oberarzt: > € 135.000 (inkl. Dienste)

In Österreich gibt es Kollektivverträge, die Grundgehälter, Sonderzahlungen und z.B. Arbeitszeiten und Urlaubsanspruch innerhalb einer Einrichtung regeln.

Das ist so einfach nicht zu sagen. Während man in Deutschland oftmals den Bezug frei vereinbaren kann, so wird in Österreich in der Regel nach einem Schema bezahlt. Je nach Sonderklassegebühren etc. kann aber trotzdem der Verdienst in Österreich besser sein.

Gerade in den letzten Jahren wurden in Österreich die Bezüge ordentlich angepasst. Bei Fragen freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. 

Wir haben zahlreiche Vergleiche angestellt. Wenn Sie in Deutschland in der Steuerklasse 1 sind (allein besteuert), dann bekommen Sie bei gleichem Bezug in Österreich ein höheres Nettogehalt, weil 2 zusätzliche Monatsbezüge besonders gering versteuert sind.

Wenn Sie in Deutschland in der Steuerklasse 3 sind, eine gemeinsame Besteuerung von Ehegatten stattfindet und zwischen den Ehegatten ein hoher Einkommensunterschied besteht, dann erhalten Sie bei gleichem Bezug in Deutschland ein höheres Nettogehalt.

Ja, in Österreich werden diese Sonderklassegebühren genannt.

Für eine honorarärztliche Tätigkeit in Österreich müssen Sie Ihre Facharztausbildung abgeschlossen haben. Als Assistenzarzt können Sie in Österreich leider nicht als Honorararzt tätig sein.

Die Stundensätze liegen in Kur- und Rehaeinrichtungen bei € 90,- bis € 120,- für einzelne Stunden; Nacht- und Wochenenddienste werden oft pauschal pro 12 Stunden oder 24 Stunden abgegolten.
In Akuteinrichtungen sind Stundensätze zwischen € 100,- bis € 150,- möglich. 
Oftmals wird eine freie Unterkunft und/oder Verpflegung angeboten.

Ob eine honorarärztliche Tätigkeit möglich ist, wird von der Ärztekammer entschieden. In Akuteinrichtungen muss der Arzt für den Vertretungszeitraum jedoch angestellt werden.

Auch bei langfristigen Vertretungen empfiehlt sich eine Anstellung, um nicht in den Bereich der Scheinselbstständigkeit zu fallen.

Ja, Ärzte zahlen in Österreich in einen Wohlfahrtsfond ein, welcher je nach Bundesland maßgeblich eine Zusatzpensionsversicherung darstellt, aber auch Arbeitsunfähigkeits-, Hinterbliebenenversicherung, Zusatzkrankenversicherung etc. enthält.

Ärzte, die bisher in einem Ärzteversorgungswerk oder Wohlfahrtsfond mit ähnlichen Leistungsinhalten in einem anderen Land versichert waren und versichert bleiben wollen, können sich gegen Nachweis entsprechender Zahlungen in Österreich von der Zahlungspflicht befreien lassen.

Ansprechpartner dazu ist die jeweilige Landesärztekammer (Bundesland der Tätigkeit).

Ärztin zeigt positive Geste Beratung ist nicht umsonst

Ich habe bereits eine Stellenzusage und benötige nur eine Beratung zum Wechsel nach Österreich.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen individuell. Bitte beachten Sie aber, dass wir für eine reine Beratungstätigkeit eine Gebühr einheben müssen. Unsere Dienstleistung wird im Vermittlungsfall von unserem Auftraggeber bezahlt – daher können wir die Beratung nicht kostenlos anbieten, wenn Sie selbst eine Stellenzusage haben!

Junge Ärzte vor dem Fenster Vertraulichkeit & Datenschutz

Wird mein Lebenslauf vertraulich behandelt? Hält Peter Grill Ärztevermittlung den Datenschutz ein?

Ja, während andere die Lebensläufe trotz DSGVO im Land verteilen und einfach an Kliniken schicken, ohne dass es der Bewerber weiß, geben wir ein Bewerberdokument nur nach ausdrücklicher Freigabe an die vorher vereinbarte Person weiter.

Portrait von Peter Grill
Vermittlungsteam: Peter Grill

Offene Fragen?

Sie haben noch offene Fragen? Dann kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, via E-Mail oder über unser Kontaktformular.